Wer darf? Wer zahlt? Wer haftet für Schäden?
| (RP) Manche Erwachsene sehen es nur als Körperverletzung an, doch viele Jugendliche stehen auf einen Ring, der durch Lippe, Nase oder Zunge gezogen ist. Mit diesem Piercing müssen sich immer wieder auch Ärzte, Kassen und Gerichte beschäftigen. Um was geht es? Minderjährige Sie brauchen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland fordert ein generelles Verbot von Piercing und Tätowierungen bei Minderjährigen, da die Infektionsgefahr groß sei und Dauerschäden nicht selten seien. Wer darf piercen? Juweliere, Friseure, (ganz wenige) Ärzte und Tätowier- und Piercingsstudios bieten Piercing an. Gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof befand am 2. Februar 2000 aber, dass zumindest dann, wenn das Piercing mit örtlicher Betäubung gemacht wird, Personal mit entsprechenden Fähigkeiten – also Heilpraktiker oder Arzt – nötig ist (Az.: 8 TG 713/99). In Piercing-Studios ist absolute Hygiene erforderlich: Behandelt werden muss in einem separaten Behandlungsraum, das Werkzeug muss sterilisiert sein und der Piercer Einmalhandschuhe tragen. Schadenersatz Der Piercer kann unter Umständen in Haftung genommen werden, wenn er negative Folgen verschuldet oder auf mögliche piercing-bedingte Folgeschäden nicht hingewiesen hat. In einem älteren Fall, bei dem einer Klientin die Teilamputation der Zunge drohte, wurde der Piercer vom Amtsgericht Neubrandenburg zu 600 Mark Schmerzensgeld verurteilt (Az.: 18 C 160/00). Krankenkassen Wer aus freien Stücken einen Eingriff an seinem Körper vornehmen lässt, muss die gesundheitlichen Folgen selbst mit tragen (wenn etwa eine vereiterte Piercing-Wunde behandelt werden muss). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Betroffenen „in angemessener Höhe“ an den Kosten beteiligen. Sie haben vereinbart, dass den gepiercten Patienten im Regelfall die Hälfte der Behandlungskosten in Rechnung gestellt wird. Auch das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung können sie ganz oder teilweise versagen beziehungsweise zurückfordern. Ärzte Ärzte und Krankenhäuser sind seit Juli dieses Jahres verpflichtet, bei Piercing-Patienten den Krankenkassen „die erforderlichen Daten mitzuteilen“. Piercen im Job Normalerweise geht es den Arbeitgeber nichts an, wenn Mitarbeiter sich piercen lassen. In „konservativen“ Branchen – etwa im Bankgewerbe – könnte Piercing aber geschäftsschädigend sein. Der Arbeitgeber darf dann sichtbares Piercing untersagen. Auch die Arbeitssicherheit darf nicht gefährdet werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 1995, dass Personal in Medizinbetrieben wegen der Gefahr einer infektiösen Übertragung keinen Piercing-Schmuck tragen darf (Az: 4 Sa 467/95). |














