
| Öfter kommen Eltern mit ihren 15 - 17 Jährigen Nachwuchs in unser Tattoo & Piercing Studio mit der Meinung: Sie hätten das Recht über den Körper ihres Nachwuchs zu entscheiden. Seit 2003 ist es Gesetzlich verankert. (Bundesgesetzblatt Verordnung 141: § 2.1) Das Piercen und Tätowieren bedürfen der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der zu piercenden oder zu tätowierenden Person. Das Piercen von Minderjährigen bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person. Handelt es sich bei der zu piercenden Person um einen mündigen Minderjährigen, entfällt die Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Tätowieren von Minderjährigen ist verboten. |
Bundesministerium für Justitz: Infoblatt














