| Karlsruhe (dpa/tmn) - Wenn ein sogenanntes Bio-Tattoo doch nicht wieder verschwindet, muss der Tätowierer für die Kosten der Entfernung aufkommen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn er deutlich damit geworben hatte, dass sich die Tätowierung von allein wieder auflöst. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az.: 7 U 125/08). In dem Fall verlangte eine Frau von einer Tätowiererin Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sich ein «Bio-Tattoo» entgegen der Ankündigung nicht auflöste und nun per Laserbehandlung entfernt werden soll. Die Tätowiererin hatte 1998 damit geworben, dass sich das Tattoo innerhalb von 3 bis 7 Jahren wieder in Nichts auflösen würde. Die Klägerin vergewisserte sich vor dem Stechen des Motivs noch einmal. Sie erhielt die Antwort, dass sich die Tätowierung in jedem Fall vollständig verflüchtigen werde, da sie nur in die oberste Hautschicht eingefräst werde und nur Biofarben verwendet würden. Das Tattoo, eine stilisierte Sonne um den Bauchnabel herum, ist nach Angaben des Gerichts aber auch heute «lediglich etwas verblasst». Da die Klägerin unstreitig kein dauerhaftes Ornament wollte, bekam sie Recht.(Womit mal wieder gezeigt wurde das es sowas wie Bio-Tattoo`s nicht gibt!) |
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